Die betriebliche Altersvorsorge als wichtige Säule der Rente verstehen und nutzen

Die betriebliche Altersvorsorge als wichtige Säule der Rente verstehen und nutzen

Die betriebliche Altersvorsorge als wichtige Säule der Rente verstehen und nutzen

Im Drei-Säulen-Modell der Altersversorgung hat die betriebliche Altersvorsorge einen wichtigen Stellenwert. Trotz ihrer großen Bedeutung und der Förderung durch den Staat wird sie jedoch längst nicht von allen Arbeitnehmern voll ausgeschöpft.

Unterschiedliche Arten der betrieblichen Altersvorsorge bieten teils erhebliche Vorteile. Allerdings werden sie aufgrund ihrer Komplexität oft nur zögerlich angenommen. Dieser Artikel zeigt, wie Arbeitnehmer bestmöglich von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren und was Arbeitgeber dabei beachten müssen.

Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet?

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, Zahlungen des Arbeitnehmers für die betriebliche Altersvorsorge zu bezuschussen. “Die betriebliche Altersvorsorge bietet viel Sicherheit. Jeder sollte sich über seine Möglichkeiten und Rechte informieren, um eine Zusatzrente aufbauen zu können”, so die Versicherungsexperten von Bohn Finanz.

Die Pflicht des Arbeitgebers, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) seines Arbeitnehmers zu bezuschussen, gilt allerdings nur, wenn dieser auch selbst einzahlt. Es ist somit nicht möglich, ausschließlich den Arbeitgeber zahlen zu lassen. Vielmehr handelt es sich beim Beitrag des Arbeitgebers um einen Zuschuss von mindestens 15% zur bAV des Arbeitnehmers.

Arbeitgeber können mit höheren Zuschüssen werben

Gute Mitarbeiter sind heutzutage nicht leicht zu bekommen. Zu den Dingen, die Arbeitgeber als Anreiz bieten können, gehören höhere Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge. So können sich Arbeitnehmer sehr gut eine bessere Altersvorsorge finanzieren. Da die Arbeitgeber den Zuschuss von der Steuer absetzen können, ist die finanzielle Belastung geringer als in vielen Fällen zunächst angenommen.

Für Angestellte ist eine gute betriebliche Altersvorsorge attraktiv, so dass sie sich oft bewusst für einen solchen Arbeitsplatz entscheiden beziehungsweise einem solchen Arbeitgeber länger die Treue halten. Mitarbeiter-Fluktuation durch Alternativen mit besseren Bedingungen lässt sich auf diese Weise gut verhindern.

Das 3-Säulen-Modell bei der Altersversorgung

Es wird zunehmend schwieriger, eine gute Versorgung im Alter sicherzustellen. Aus diesem Grund wurde das 3-Säulen-Modell entwickelt, welches die folgenden Standbeine hat:

  • Gesetzliche Rentenversicherung: Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Mit den Einzahlungen in diese Versicherung werden quasi direkt im Rahmen des Generationenvertrags die Rentenzahlungen an die heutigen Rentner finanziert.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Die betriebliche Altersvorsorge wird durch den Arbeitgeber organisiert und durchgeführt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen dabei gemeinsam ein. Als Arbeitnehmer besteht ein Rechtsanspruch auf diese Form der Altersvorsorge.
  •  Private Altersvorsorge: Es ist ratsam, zusätzlich zu den beiden anderen Säulen auch privat für das Alter vorzusorgen. Dies kann unter anderem in Form von Riester-Rente oder auch mittels ETF-Fonds geschehen.

Um bestens im Alter versorgt zu sein, wird von Experten geraten, auf alle drei Säulen der Altersvorsorge zu setzen. So lässt sich auch heute noch ein guter Lebensstandard sicherstellen, wenn rechtzeitig mit der Vorsorge begonnen wird.

Wie man Schulden abbauen und finanzielle Freiheit erreichen kann

Die betriebliche Altersvorsorge gibt es in 5 Formen

Die betriebliche Altersvorsorge kann auf verschiedenen Wegen realisiert werden, um Mitarbeitern eine zusätzliche Rente zu sichern. In Deutschland existieren fünf anerkannte Formen. Jede davon hat ihre eigenen Merkmale und Vorteile.

Direktversicherung

Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Versicherung für den Mitarbeiter ab. Die Beiträge werden direkt vom Bruttoeinkommen abgeführt und können steuerlich begünstigt sein. Im Rentenalter oder bei bestimmten Ereignissen wie Berufsunfähigkeit wird das angesparte Kapital ausgezahlt.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine externe Versorgungseinrichtung, in die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzahlen. Sie funktioniert ähnlich wie eine Direktversicherung. Im Gegensatz zu dieser wird sie aber als rechtlich selbstständige Einheit geführt und bietet in der Regel verschiedene Anlage- und Rentenoptionen.

Pensionsfonds

Dies sind ebenfalls eigenständige Einrichtungen. Sie dürfen das Kapital allerdings breiter investieren als Pensionskassen, was potenziell höhere Renditen ermöglicht, aber auch mit mehr Risiko verbunden sein kann. Arbeitnehmer erhalten eine Betriebsrente aus dem angesammelten Kapital.

Unterstützungskasse

Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge stellt eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung dar, die von einem oder mehreren Unternehmen finanziert wird. Beiträge sind flexibel und nicht durch gesetzliche Beitragsbemessungsgrenzen beschränkt. Allerdings bekommen Arbeitnehmer hier keine garantierte Summe, sondern eine Versorgungszusage.

Direktzusage / Betriebsrente

Bei der sogenannten Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber unmittelbar gegenüber dem Arbeitnehmer, die Versorgungsleistungen aus Unternehmensmitteln zu finanzieren. Dies kann beispielsweise über Pensionsrückstellungen im Unternehmen erfolgen. Der Vorteil für das Unternehmen ist hierbei, dass es die Mittel zunächst weiter nutzen kann, während die Versorgungszusage fortbesteht.